Diese Transparenzerklärung liefert Informationen gemäß dem Medienstaatsvertrag (MStV) über die allgemeinen Prinzipien, die für die Auswahl, Präsentation und Empfehlung von Mediendiensten und Inhalten auf der Whale TV-Plattform maßgeblich sind. Die in diesem Dokument beschriebenen Prozesse basieren auf allgemeinen Kriterien und können je nach Region, Gerätekonfiguration, technischen Anforderungen und geltenden rechtlichen Verpflichtungen variieren. Soweit anwendbar, haben gesetzliche Vorgaben Vorrang vor anderen Erwägungen.
Die Plattform bietet Zugang zu einer Vielzahl von Mediendiensten und Anwendungen verschiedener Anbieter. Die Verfügbarkeit, Präsentation und Funktionalität solcher Dienste kann in Abhängigkeit von objektiven Faktoren variieren, einschließlich rechtlicher Anforderungen, technischer Bedingungen und der Produktkonfiguration. Alle nachfolgend beschriebenen Prozesse sind so konzipiert und umgesetzt, dass sie die Einhaltung geltender rechtlicher Verpflichtungen gewährleisten sollen, einschließlich der Anforderungen an die Medienvielfalt und die Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten.
Mediendienste können auf der Plattform unter der Voraussetzung der Einhaltung geltender Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. Relevante Kriterien können die Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Verpflichtungen, technische Kompatibilität und Sicherheitsanforderungen sowie Aspekte der Qualität und der Nutzererfahrung umfassen. Dienste, die die geltenden Anforderungen nicht erfüllen, können eingeschränkt, limitiert oder nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Anwendung dieser Kriterien basiert auf objektiven und diskriminierungsfreien Erwägungen. Vergleichbare Dienste werden auf Grundlage derselben Anforderungskategorien bewertet. Gemäß § 84 MStV werden Dienste, die zur Meinungsbildung beitragen, in einer Weise berücksichtigt, die ihre angemessene Zugänglichkeit und Sichtbarkeit für Nutzer in Deutschland sicherstellen soll. Diese Berücksichtigung wird als Teil des Plattformdesigns umgesetzt und ist nicht von kommerziellen Vereinbarungen abhängig.
Die Präsentation und Sichtbarkeit von Diensten und Inhalten innerhalb der Benutzeroberfläche werden durch eine Kombination von Faktoren bestimmt, darunter regionale Relevanz, allgemeine Beliebtheit, Anforderungen an die technische Integration und Erwägungen des Produktdesigns. Soweit anwendbar, haben gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Sichtbarkeit und Auffindbarkeit Vorrang vor anderen Faktoren. Die Plattform enthält Designelemente, die die Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten unterstützen sollen. Diese Elemente sind so umgesetzt, dass sie sicherstellen sollen, dass solche Dienste für Nutzer in Deutschland leicht zugänglich bleiben.
Die spezifische Anordnung und Sichtbarkeit von Diensten kann je nach Gerätekonfiguration, Region und Nutzungskontext variieren. Solche Abweichungen beeinträchtigen nicht die Umsetzung geltender rechtlicher Verpflichtungen.
Die Plattform kann Funktionen zur Entdeckung und Empfehlung von Inhalten bereitstellen. Abhängig von der jeweiligen Funktion und den Nutzereinstellungen können Empfehlungen auf kontextuellen Faktoren, aggregierten Nutzungsdaten und – sofern anwendbar und zulässig – auf nutzerbezogenen Daten basieren, die in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und Nutzereinstellungen verarbeitet werden. Die Nutzung von Personalisierungsfunktionen unterliegt der Entscheidung des Nutzers und den geltenden Datenschutzanforderungen. Nutzer können relevante Einstellungen während der Geräteeinrichtung und jederzeit über die Systemeinstellungen verwalten.
Wenn Personalisierung aktiviert ist, wird sie so umgesetzt, dass sie die nach geltendem Recht erforderliche Zugänglichkeit und Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten nicht verhindert. Ist die Personalisierung nicht aktiviert, basieren Empfehlungen auf nicht-nutzerspezifischen Faktoren wie allgemeiner Beliebtheit, kontextueller Relevanz und Kuratierung auf Produktebene.
Die Plattform kann Elemente enthalten, deren Präsentation oder Sichtbarkeit durch kommerzielle Beziehungen oder Partnerschaften beeinflusst wird. Dies kann die Einbindung, Vorinstallation oder Bewerbung bestimmter Dienste umfassen. Kommerzielle Erwägungen werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen angewendet. Insbesondere setzen solche Erwägungen keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten außer Kraft.
Werbeinhalte werden in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen gekennzeichnet. Die Präsentation von Werbung ist so gestaltet, dass sie von anderen Arten von Inhalten unterscheidbar ist. Umfang und Form kommerziell beeinflusster Platzierungen können je nach Region, Gerätekonfiguration und geltenden Vereinbarungen variieren.
Die Plattform ist so konzipiert, dass sie einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang für Mediendienste bietet. Unterschiede in Präsentation, Sichtbarkeit oder Integration dürfen nur auf Grundlage objektiver und nachvollziehbarer Kriterien erfolgen, einschließlich rechtlicher Anforderungen, technischer Erwägungen, Produktdesign und kommerzieller Vereinbarungen. Solche Kriterien werden auf vergleichbare Dienste einheitlich angewendet. Es wird keine Differenzierung in einer Weise vorgenommen, die darauf abzielt, Mediendienste ohne objektive Rechtfertigung unangemessen zu benachteiligen.
Die in diesem Dokument beschriebenen Prinzipien unterliegen einer fortlaufenden Überprüfung, um die kontinuierliche Einhaltung der geltenden rechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Sofern erforderlich, können Anpassungen am Plattformdesign, an der Präsentation oder an den Prozessen vorgenommen werden, um Änderungen der rechtlichen Verpflichtungen, regulatorischer Vorgaben oder technischer Bedingungen Rechnung zu tragen. Relevante gesetzliche Anforderungen können sich auch in internen Überprüfungs- und Plattform-Governance-Prozessen widerspiegeln.